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Betriebshaftpflichtversicherung

Als Unternehmer wissen Sie, dass Ihr tägliches Handeln mit verschiedensten Haftungsrisiken verbunden ist.

Egal, ob in der Produktion, im Handwerk oder im Dienstleistungssektor – überall dort, wo gearbeitet wird, können Fehler passieren.

Und diese Fehler können teure Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen.

Der Unternehmensschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar.

Sie bildet das Fundament Ihres Versicherungsschutzes und sichert Sie gegen finanzielle Risiken ab, die durch betriebliche Aktivitäten entstehen können.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab.
  • Der Versicherungsschutz ist auf Betriebe aller Art zugeschnitten und kann individuell angepasst werden.
  • Für bestimmte Berufsgruppen ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Versicherung sind notwendig, um bei Unternehmensveränderungen stets adäquat geschützt zu bleiben.
  • Zusatzleistungen und individuelle Versicherungsoptionen ermöglichen einen maßgeschneiderten Schutz vor speziellen Haftungsrisiken.
  • Die Absicherung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die Betriebshaftpflicht ist ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements in Unternehmen.

Definition und Grundlagen der Betriebshaftpflichtversicherung

Als Geschäftsführer oder selbständiger Unternehmer begegnen Ihnen täglich berufliche Risiken, die nicht selten finanzielle Forderungen nach sich ziehen können. Die Geschäftshaftpflichtversicherung, auch Betriebshaftpflichtversicherung genannt, spielt daher eine zentrale Rolle im Risikomanagement Ihres Unternehmens. In diesem Abschnitt werden wir beleuchten, was eine solche Versicherung beinhaltet, wie sie sich von anderen Haftpflichtversicherungen unterscheidet und welche gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmerhaftung in Deutschland gestellt werden.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung stellt einen wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzeptes dar. Sie dient dazu, Ihr Unternehmen vor Haftungsansprüchen zu schützen, die aus Sach-, Personen- oder Vermögensschäden resultieren, welche im Rahmen betrieblicher Aktivitäten entstanden sind. Dies umfasst nicht nur Schäden, die durch die eigene Tätigkeit verursacht wurden, sondern auch jene, die von Angestellten im Zuge ihrer beruflichen Verrichtungen herbeigeführt werden. Für manche Berufsgruppen wie Mediziner oder Steuerberater besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung, eine solche Versicherung abzuschließen.

Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht

Wenn von Geschäftshaftpflichtversicherung die Rede ist, wird oft nicht klar zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht unterschieden. Doch es gibt signifikante Differenzen: Die Berufshaftpflichtversicherung zielt primär auf Freiberufler und spezielle Berufsgruppen ab, die hohe Vermögensschäden verursachen können, und ist oft eine Einzelpersonenversicherung. Sie deckt in erster Linie Vermögensschäden ab, die nicht aus Sach- oder Personenschäden resultieren. Im Gegensatz dazu fokussiert sich die Betriebshaftpflicht auf Schäden aus dem betrieblichen Umfeld und ist meist auf das gesamte Unternehmen und dessen Mitarbeiter ausgerichtet.

Gesetzliche Haftung von Unternehmen in Deutschland

In Deutschland gilt das Prinzip der verschuldensabhängigen Haftung. Unternehmen und Unternehmer sind demnach für Schäden verantwortlich, die im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit entstehen. Dies beinhaltet auch Schäden, die von Mitarbeitern verursacht werden. Die Geschäftshaftpflichtversicherung hilft dabei, das finanzielle Risiko zu mindern und das Unternehmen vor möglichen Folgen einer Unternehmerhaftung zu schützen. Dabei sind die Bestimmungen zum Umfang des Haftungsschutzes essenzieller Bestandteil des Versicherungsvertrages.

Wichtige Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung

Im unternehmerischen Alltag sind Versicherungsleistungen der betrieblichen Haftpflicht ein Schlüssel zum Schutz vor unvorhersehbaren finanziellen Risiken. Damit Sie in jeder Situation bestens abgesichert sind, sollten Sie sich eingehend mit den Grunddeckungen, spezifischen Deckungssummen und dem Haftungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung auseinandersetzen.

Grunddeckungen und Mindestsummen

Eine solide Betriebshaftpflichtversicherung basiert auf gesetzlich festgelegten Mindestsummen, die im Schadensfall eine grundlegende finanzielle Sicherheit garantieren. Unabhängig von der individuellen Unternehmenssituation müssen diese Mindestdeckungen stets erfüllt sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Für Personenschäden werden üblicherweise mindestens 2 Millionen Euro angesetzt, für Sachschäden 1 Million Euro und für Vermögensschäden eine Basisdeckung von 100.000 Euro. Diese Deckungssummen stellen eine fundamentale Säule der Betriebshaftpflichtversicherung dar.

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Nicht alle Schadensarten sind gleich: Die Betriebshaftpflichtversicherung differenziert zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Jede Kategorie erfordert einen spezifischen Schutz, der sich in der jeweiligen Deckungssumme widerspiegelt. Hierbei gilt es, die korrekte Höhe entsprechend des unternehmerischen Risikos zu wählen, damit im Ernstfall eine angemessene Kompensation gewährleistet ist.

Zusatzleistungen und individuelle Anpassungen

Abseits der Basisdeckungen bieten Versicherer eine Vielfalt an Zusatzleistungen an, die es ermöglichen, den Versicherungsschutz gezielt auf die Bedürfnisse und spezifischen Risiken Ihres Unternehmens abzustimmen. Dazu können der Schutz vor ungerechtfertigten Schadensansprüchen, die Abdeckung von Umwelthaftpflicht, Produkthaftung oder Haftung im Falle von Diskriminierung laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zählen. Diese Erweiterungen im Versicherungskonzept tragen dazu bei, dass Ihr Betrieb umfassenden Haftungsschutz genießt und Sie mit größerer Sicherheit in Ihr Tagwerk starten können.

DeckungsbereichMindestdeckungMögliche Zusatzleistungen
Personenschäden2 Millionen EuroErweiterte Schmerzensgeldzahlungen, Heilbehandlungskosten
Sachschäden1 Million EuroErhöhung der Deckungssumme, Abdeckung von Mietsachschäden
Vermögensschäden100.000 EuroErweiterte Deckung für indirekte Vermögensschäden
ZusatzleistungenIndividuelle VereinbarungSchutz vor Schadensansprüchen, Umwelthaftpflicht, Produkthaftung, AGG-Haftung

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Die Betriebshaftpflichtversicherung im Unternehmensalltag

Im Alltag eines Unternehmens sind Sie mit einer Vielfalt an Risiken konfrontiert. Die Unternehmenssicherheit wird durch diese unvorhergesehenen Ereignisse kontinuierlich auf die Probe gestellt. Um Ihre finanziellen Risiken zu minimieren und für eine adäquate Schadensregulierung zu sorgen, ist ein umfassender Haftpflichtschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung unerlässlich.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei Ihr grundlegender Schutzschild gegen vielfältige Ansprüche, die im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit aufkommen können:

  • Schmerzensgeldforderungen, die beispielsweise dann relevant werden, wenn durch Unternehmensaktivitäten eine Person zu Schaden kommt
  • Transportschäden, die in direktem Zusammenhang mit der Beförderung von Waren oder Ausstattung stehen
  • Schäden durch Fehlbedienung oder technische Defekte, die trotz sorgfältiger Prozesse auftreten können

Gerade im Bereich des Handwerks oder der Produktion sind technische Fehler oder menschliches Versagen nicht auszuschließen. Hier greift der Haftpflichtschutz, indem nicht nur das Unternehmen, sondern auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Schadensereignisses abgesichert sind.

Zu beachten ist, dass die Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur für die materiellen Schäden aufkommt, sondern ebenfalls in Situationen einspringt, in denen Ihr Unternehmen zum Beispiel durch falsche Informationen oder Beratungsfehler in Anspruch genommen wird.

Um Ihnen einen besseren Überblick über die relevanten Schadensbereiche zu geben, die typischerweise durch eine Betriebshaftpflicht abgesichert werden, folgt eine tabellarische Darstellung:

SchadensartTypischerweise abgesichert
PersonenschädenJa
TransportschädenJa
Schäden durch FehlbedienungJa
Schäden durch technische DefekteJa

Als Unternehmer:in sollten Sie daher die Betriebshaftpflichtversicherung als einen zentralen Bestandteil Ihres Risikomanagements betrachten, um so vor nachteiligen finanziellen Konsequenzen geschützt zu sein und die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern.

Besondere Schadensarten und ihre Abdeckung

Im geschäftlichen Alltag treffen Unternehmer häufig auf spezielle Haftungsrisiken, die unter Umständen nicht durch eine Standard-Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Sublimite und ihre Wichtigkeit

Die Kenntnis über Sublimite in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung ist essenziell, da diese eine spezielle Schadensbegrenzung darstellen. Ein Sublimit ist eine festgelegte Obergrenze für bestimmte Schadensarten, wie zum Beispiel bei Schlüsselschäden. Dies bedeutet, dass der Versicherer nur bis zu dieser Grenze leistet, unabhängig von der eigentlichen Deckungssumme. Achten Sie darauf, dass die vereinbarten Sublimite ausreichend sind, um die spezifischen Risiken Ihres Unternehmens abzusichern.

Allmählichkeitsschäden und ihre Folgen

Allmählichkeitsschäden, die sich erst über einen längeren Zeitraum entwickeln, stellen ein besonderes Risiko dar. Typische Beispiele hierfür sind Schäden durch Feuchtigkeit oder undichte Gasleitungen, die erst bemerkt werden, wenn bereits ein erheblicher Schaden entstanden ist. Diese Schadensart ist nicht immer in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten und erfordert daher besondere Aufmerksamkeit bei der Vertragsgestaltung, insbesondere für Handwerksbetriebe.

Tätigkeitsschäden im Handwerk verstehen

Ein Tätigkeitsschaden entsteht, wenn bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten Schäden an fremdem Eigentum verursacht werden. Diese Art von Schäden, auch als Tätigkeitsschaden bekannt, sind besonders für Handwerksbetriebe von Relevanz. Oftmals sind Tätigkeitsschäden in der Basisversicherung nicht inkludiert und bedürfen daher eines zusätzlichen Bausteins im Versicherungsschutz, um für solche Fälle gewappnet zu sein.

Um sich ein detailliertes Bild von den potenziellen Kosten im Schadensfall zu machen, ist es ratsam, alle relevanten Bedingungen und Optionen mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zu besprechen, damit Sie den Umfang Ihres Schutzes genau verstehen und nach Bedarf anpassen können.

Mietsachschäden und Inhaltsversicherung

Als Unternehmer müssen Sie sich bewusst sein, dass nicht nur das Eigentum Ihres Unternehmens, sondern auch gemietete oder gepachtete Objekte und Räumlichkeiten ausreichend geschützt sein sollten. Hierbei spielt die Differenzierung zwischen Mietsachschäden und der Notwendigkeit einer Inhaltsversicherung eine bedeutende Rolle.

Absicherung von gemieteten Räumlichkeiten und Objekten

Bei der Nutzung von gemieteten Immobilien oder Anlagen ist der Schutz vor Mietsachschäden unerlässlich. Üblicherweise werden diese Schäden an gemieteten oder gepachteten Gebäuden durch Ihre Betriebshaftpflichtversicherung mitabgedeckt. Es ist jedoch von größter Wichtigkeit, dass Sie alle genutzten Objekte präzise in Ihrem Versicherungsvertrag festhalten, um im Schadenfall vom Schutz gemieteter Objekte zu profitieren.

Unterschied zur Inhaltsversicherung und deren Notwendigkeit

Im Gegensatz dazu bietet die Inhaltsversicherung Schutz für bewegliche Güter innerhalb der Räumlichkeiten wie geliehene Maschinen oder Geschäftsausstattung. Diese sind durch die normale Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel nicht abgedeckt und bedürfen einer separaten Inhaltsversicherung, die speziell darauf ausgelegt ist, diese Art von Eigentum abzusichern. Somit stellt die Inhaltsversicherung einen essentiellen Baustein in der Unternehmenssicherheit dar.

Zum besseren Verständnis folgt nun eine tabellarische Übersicht, die Ihnen zeigt, welche Art von Schäden durch die entsprechenden Versicherungen abgedeckt werden:

SchadensartBetriebshaftpflichtversicherungInhaltsversicherung
Mietsachschäden (Gebäude/Immobilien)JaNein
Mietsachschäden (Bewegliche Güter)NeinJa
Schutz gemieteter MaschinenNeinJa
Genereller ObjektschutzTeilweiseJa

Diese Übersicht zeigt, dass beide Versicherungstypen wichtige Bestandteile Ihres unternehmerischen Sicherheitsnetzes sind und in Kombination den umfassenden Schutz für im Geschäftsalltag genutzte Objekte und Güter bieten. Vergewissern Sie sich also, dass Ihr Versicherungsschutz sowohl Mietsachschäden als auch den Bedarf an einer Inhaltsversicherung berücksichtigt.

Anpassung der Versicherung an Unternehmensveränderungen

Im Zuge von Firmenwachstum und veränderten Marktbedingungen, ist die Versicherungsanpassung ein entscheidendes Werkzeug Ihres Risikomanagements. Betriebliche Veränderungen, wie die Erweiterung des Geschäftsfeldes, das Hinzukommen neuer Maschinen oder Technologien, können neue Risiken mit sich bringen und bestehende Deckungssummen infrage stellen. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz überprüfen und an die aktuelle Geschäftslage anpassen.

Genauso wichtig ist es, bei einem Anstieg oder einer Reduzierung Ihrer Mitarbeiteranzahl tätig zu werden. Die Versicherungssumme sollte immer die aktuelle Risikosituation Ihres Unternehmens widerspiegeln, um im Schadensfall adäquat abgesichert zu sein. Aufmerksamkeit ist ebenfalls gefragt, wenn es um Umsatzveränderungen geht, da auch diese sich direkt auf Ihr Risikoprofil auswirken können.

Durch eine proaktive Versicherungsanpassung können Sie sicherstellen, dass Ihr Schutz auch im Schadensfall greift und Sie nicht mit einer Unterversicherung konfrontiert werden. Für einen lückenlosen Versicherungsschutz empfiehlt es sich, diesen Prozess mindestens einmal jährlich oder bei größeren Veränderungen im Unternehmen durchzuführen.

  • Überprüfung und Anpassung bei Mitarbeiterzuwachs oder -abbau
  • Analyse von Umsatzschwankungen und deren Einfluss auf das Versicherungsprofil
  • Betrachtung neuer Betriebsrisiken und deren Abdeckung
  • Integration von Zusatzbausteinen bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder

Verzichten Sie nicht auf die Anpassung Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung an das Wachstum Ihres Unternehmens. Denn ohne eine stetige Versicherungsanpassung setzt man das hart erarbeitete Firmenvermögen unnötigen Risiken aus. Vergessen Sie also nicht, Ihr Versicherungskonzept mit jedem Schritt Ihres Firmenwachstums zu skalieren.

UnternehmensveränderungNotwendige MaßnahmeZiel der Anpassung
Erweiterung der GeschäftstätigkeitErgänzende VersicherungsbausteineRisikoabdeckung neuer Unternehmensbereiche
Technologische InnovationenAnalyse spezifischer RisikenPräzise Risikoabsicherung durch Technologien
MitarbeiterveränderungenVersicherungssummen überprüfenAktualisierung der Deckungssummen
UmsatzwachstumVersicherungspolice anpassenSchutz bei umsatzabhängigen Risiken

Die fortlaufende Optimierung Ihrer Versicherungsanpassung ist ein A und O des Risikomanagements und trägt maßgeblich zum langfristigen Firmenwachstum bei. Seien Sie daher stets auf der sicheren Seite und halten Sie Ihren Versicherungsschutz auf dem neuesten Stand.

Voraussetzungen und obligatorische Deckungen

Als Unternehmer stellen Sie sich sicherlich die Frage, welche Voraussetzungen für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt sein müssen und welche Deckungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Wir beleuchten, was Sie über die Mindestversicherungssummen, die Pflichtversicherung und die grundlegende Betriebshaftpflichtdeckung wissen sollten.

Mindestdeckungen im Schadensfall

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor verschiedenen Risiken des Geschäftsalltags. Entscheidend für die Wirksamkeit der Versicherung sind die gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen, die im Schadensfall eine grundlegende Absicherung gewährleisten. Diese beinhalten unterschiedliche Beträge für Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden und dienen als solide Basis für Ihren Versicherungsschutz.

Freiwilligkeit und Pflicht des Abschlusses

In vielen Gewerben ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung eine freiwillige Entscheidung. Für einige Berufsgruppen allerdings, wie etwa Ärzte oder Steuerberater, ist sie aufgrund der hohen Verantwortung und des damit verbundenen Risikos eine Pflichtversicherung. Unabhängig vom rechtlichen Rahmen sollten Unternehmer die Betriebshaftpflichtversicherung als unverzichtbares Instrument zur Risikominimierung und zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Unternehmens betrachten.

  • Absicherung der gesetzlichen Mindestdeckungen für einen soliden Grundschutz
  • Freiwillige Entscheidung für die meisten Gewerbetreibenden und Handwerker
  • Verpflichtende Pflichtversicherung für gewisse, spezifisch regulierte Berufsgruppen
  • Regelmäßige Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Versicherungsbedingungen empfohlen

Spezifische Leistungen und Zusatzbausteine

Um Ihr Unternehmen umfassend zu sichern, bieten individuelle Versicherungsoptionen und maßgeschneiderte Zusatzschutz-Möglichkeiten entscheidende Vorteile. Neben den grundlegenden Bausteinen, welche durch gesetzliche Regelungen festgeschrieben sind, ermöglichen es spezifische Versicherungserweiterungen, Ihr Risikomanagement zu optimieren und auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Sie haben dabei die Wahl, sorgfältig ausgewählte Zusätze zu Ihrem bestehenden Schutz hinzuzufügen, um unternehmerische Spezifika abzudecken.

Zum Beispiel können Tätigkeitsschäden, die besonders in handwerklichen Berufen keine Seltenheit darstellen, durch entsprechende Zusatzmodule in die Betriebshaftpflicht eingeschlossen werden. Solche Erweiterungen sind essentiell, um gegen Schäden gewappnet zu sein, die im Laufe der Geschäftstätigkeit an fremdem Eigentum entstehen könnten. Ebenso verhält es sich bei Allmählichkeitsschäden, bei denen sich erst im Verlauf der Zeit eine Schadensfolge bemerkbar macht – auch hier kann durch gezielte Versicherungsoptionen Vorsorge getroffen werden.

Bei Ihrer Entscheidung für den passenden Zusatzschutz sollten Sie genau analysieren, welche Risiken für Ihre Branche und Ihr spezifisches Geschäftsumfeld prävalent sind. Ihre Versicherungsgesellschaft kann Sie hierzu umfassend beraten und dabei unterstützen, ein Versicherungspaket zu schnüren, das keine ungewollten Deckungslücken offenlässt. Denken Sie daran, dass die Investition in eine individuelle Absicherung sich im Falle eines Falles vielfach auszahlt.

FAQ

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Geschäftshaftpflichtversicherung, die grundlegenden Schutz für Unternehmen bietet. Sie deckt die Haftung für Schäden ab, die durch betriebliche Aktivitäten entstehen, einschließlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten zugefügt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht?

Während die Betriebshaftpflicht sich auf Unternehmensschutz und die Absicherung gegen Haftungsrisiken aus der geschäftlichen Tätigkeit konzentriert, deckt die Berufshaftpflicht spezifische berufliche Risiken ab, die sich aus der Ausübung bestimmter Berufsgruppen ergeben, wie etwa bei Ärzten oder Rechtsanwälten.

Wie ist die gesetzliche Haftung von Unternehmen in Deutschland geregelt?

In Deutschland sind Unternehmer grundsätzlich dazu verpflichtet, für Schäden zu haften, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verursacht werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes zur Absicherung gegen diese Unternehmerhaftung.

Welche Grunddeckungen und Mindestsummen sind bei der Betriebshaftpflichtversicherung vorgeschrieben?

Die gesetzlichen Mindestdeckungen bei einer Betriebshaftpflichtversicherung umfassen 2 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden.

Was fällt alles unter Personen-, Sach- und Vermögensschäden?

Personenschäden beinhalten Verletzungen oder gesundheitliche Schäden, die Personen zugefügt werden. Sachschäden betreffen Schäden an oder den Verlust von fremdem Eigentum. Vermögensschäden sind solche, die weder Personen- noch Sachschaden sind, aber dennoch zu einem finanziellen Nachteil führen.

Welche Zusatzleistungen und individuellen Anpassungen sind möglich?

Neben den gesetzlichen Basisleistungen können Versicherungsnehmer Zusatzbausteine wählen, um ihren Haftungsschutz zu erweitern. Dies kann Versicherungserweiterungen für Tätigkeitsschäden, Allmählichkeitsschäden oder Branchenspezifische Risiken beinhalten.

Warum sind Sublimite in der Betriebshaftpflichtversicherung wichtig?

Sublimite legen Obergrenzen für bestimmte Schadensarten fest und sind wichtig, um das Risiko für den Versicherer zu begrenzen. Für den Versicherten bedeutet dies, dass er sich über die Höhe der Schadensbegrenzung im Klaren sein muss.

Wie wirken sich Allmählichkeitsschäden aus?

Allmählichkeitsschäden wie zum Beispiel Feuchtigkeitsschäden treten schleichend auf und sind nicht immer sofort erkennbar. Ihre Abdeckung in der Betriebshaftpflicht ist daher besonders für bestimmte Branchen wie das Handwerk von hoher Bedeutung.

Was sind Tätigkeitsschäden im Handwerk und wie werden sie versichert?

Tätigkeitsschäden sind Schäden, die direkt durch berufliche Tätigkeiten entstehen, wie zum Beispiel ein Maler, der versehentlich Farbe auf ein teures Möbelstück tropfen lässt. Sie erfordern oft einen Zusatzbaustein in der Versicherung, um abgedeckt zu sein.

Wie sind Mietsachschäden abgesichert?

Mietsachschäden beziehen sich auf Schäden an gemieteten oder gepachteten Gebäuden und sind meistens durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.

Was ist der Unterschied zwischen der Betriebshaftpflicht und der Inhaltsversicherung?

Während die Betriebshaftpflichtversicherung gegen Haftungsansprüche Dritter schützt, deckt die Inhaltsversicherung Schäden an eigenen beweglichen Gütern wie Maschinen und Inventar, die durch Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl entstehen können.

Was sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungen im Schadensfall?

Die Mindestversicherungssummen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, betragen 2 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden.

Ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht freiwillig oder gibt es eine Pflicht?

Für die meisten Gewerbe ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung. Allerdings muss der Versicherer gesetzliche Mindestdeckungen anbieten. In bestimmten Berufsfeldern, wie bei Ärzten oder Architekten, ist der Abschluss allerdings aufgrund berufsrechtlicher Vorgaben verpflichtend.

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